Mit Ablauf des Jahres 2016 gibt es wieder etwas Neues zu beachten in der EU-Verordnung Nr. 517/2014 vom 26.April 2014 über fluorierte Treibhausgase. Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen fallen nun zum Teil in die Prüfpflicht. Dies betrifft dieses Mal kleine Anlagen mit unter 3 bzw. 6 kg Kältemittelfüllmenge.
Damit Sie wissen, ob Sie etwas beachten müssen und was zu tun ist, kontaktieren Sie uns einfach, wir beraten Sie gerne. Zu Ihrer Erleichterung kommen wir auch zu Ihnen und erstellen vor Ort eine Übersichtsliste Ihrer Anlagen mit den Prüfintervallen.
Übrigens: Das Ergebnis der Prüfung notieren wir auch bei uns, falls es bei Ihnen abhandenkommen sollte.